Bruchteilversicherung

Bruchteilversicherung
Bruchteilversicherung,
 
Kombination aus Erstrisikoversicherung und Vollwertversicherung, bei der ein Bruchteil des Gesamtwertes versichert wird. Die Bruchteilversicherung eignet sich insbesondere dann, wenn voraussichtlich nur ein Teil der versicherten Objekte von einem Schadenereignis betroffen sein wird. Falls der vom Versicherungsnehmer angezeigte Gesamtwert den tatsächlichen Gesamtwert unterschreitet (Unterversicherung), erfolgt lediglich eine proportionale Entschädigung. Mit der Angabe des Bruchteils wird die Versicherungssumme als Obergrenze der Entschädigungsleistung festgelegt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bruchteilversicherung — mögliche Versicherungsform bei der ⇡ Einbruchdiebstahl und Raubversicherung sowie ⇡ Leitungswasserversicherung größerer Warenlager, bei der ein Bruchteil des Gesamtwerts versichert wird. Der Bruchteil (meist zwischen 5 und 25 Prozent) bildet die… …   Lexikon der Economics

  • Versicherungssumme — Betrag der Geldleistung, die der Versicherer vertragsgemäß im ⇡ Versicherungsfall als Versicherungsleistung (höchstens) zu zahlen hat. 1. In der ⇡ Summenversicherung ist die V. die vereinbarte Versicherungsleistung. 2. In der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Versicherungszweig — Zusammenfassung großer Gruppen von Versicherungsverhältnissen, die sich nach ihren charakteristischen Merkmalen ähnlich sind, bes. nach der Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs, z.B. nach den versicherten Gefahren (⇡ Feuerversicherung) oder… …   Lexikon der Economics

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